Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand leitet gemäß der Ordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) die Kirchengemeinde. Er trifft nahezu alle Entscheidungen, sowohl personeller als auch sachlicher Art im Rahmen des Haushaltes.
Alle sechs Jahre werden die Damen und Herren von den wahlberechtigten Gemeindegliedern gewählt. Neben den gewählten und berufenen Vertreter/innen gehören auch die Pfarrpersonen der Gemeinde zum Kirchenvorstand.